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Der Jugend-/Sondertarif gilt für Schüler*innen ab 13 Jahre, Studierende bis 30 Jahre, Auszubildende, BuFDis und FSJler, Arbeitslose, Empfänger*innen von Sozialgeld oder AsylBLG und Schwerbehinderte (mind. 70 %).
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Behinderte Jugendliche (13–18 Jahre) zahlen den Kinderpreis.
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